Der Kita-Gutschein

Die Hansestadt Hamburg bezuschusst die Kinderbetreuung. Für einen Kita-Platz benötigen Sie daher einen Gutschein, den Sie beim zuständigen Bezirksamt beantragen müssen (Abteilung Kindertagesbetreuung). Seit 01.08.2014 ist die täglich 5-stündige Kita-Betreuung inklusive Mittagessen beitragsfrei. Auch hierfür ist ein Gutschein erforderlich!!! Die Beitragsfreiheit gilt für alle Kinder von der Geburt bis zur Einschulung. Sie wird von den Bezirksämtern bei der Gutscheinerstellung bzw. der Bewilligung automatisch berücksichtigt. Außerdem besteht ein Anspruch auf Betreuung von bis zu 12 Stunden täglich, wenn die Eltern berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen. Zudem werden hier auch Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder Integrationskurse berücksichtig. Beantragt wird immer der insgesamt benötigte Betreuungsumfang. Anträge werden in der Regel für maximal ein Jahr bewilligt, es sei denn, der Bedarf ist kürzer als ein Jahr. Danach ist ggf. ein Folgentrag zu stellen. Diese Phase ist sowohl für das Kind als auch für die Eltern sehr aufregend. Gerne steht Ihnen das pädagogische Fachpersonal hierbei zur Seite und gibt Ihnen Ideen und Tipps, um die Eingewöhnung als ein schönes, erstes Erlebnis in der neuen Kita zu gestalten. Darüberhinaus ist uns natürlich die Meinung der Eltern sehr wichtig. Wir führen regelmäßig annonyme Eltern-Befragung in Form eines Fragebogens durch. Die Eltern bekommen hierbei die Möglichkeit sich zu Themen wie Kita insgesamt, Ausstattung, Personal, Mittagessen sowie Projekten und Angeboten zu äußern.

Erforderliche Unterlagen für die Antragsstellung (in Kopie)

  •  Geburtsurkunde des Kindes
  •  aktuelle Meldebestätigung der gesamten Familie
  •  Personalausweise/Reisepässe der Sorgeberechtigten
  •  ausgefüllter Antrag

Bei einem Bedarf von mehr als 5 Stunden:

  •  ausgefüllter Wirtschaftsbogen
  •  Arbeitsvertrag/ Ausbildungsvertrag
  •  letzte Gehaltsmitteilung
  •  Dezemberabrechnung mit Jahressummen
  •  Nachweis über Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  •  Bescheinigung vom Arbeitsamt/ Jobcenter
  •  ALG I – / ALG II -Bescheid
  •  Bescheinigung über Sprach- und Integrationskurse
  •  Immatrikulations-/ Schulbescheinigung
  •  Elterngeldbescheid
  •  Unterhaltsnachweis

 

Bei Selbstständigen:

  • Glaubhaftmachung und Einnahme-Ausgabengegenüberstellung
  • Einkommenssteuerbescheid
Kindori

Glückliche Umgebungen

Aktives Lernen

Kreativer Unterricht

Liebevolle Erziehung

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